Kanzlei Naumann

Ihre Kanzlei für Verkehrs- und Mietrecht in Potsdam

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
Und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

Mahatma Gandhi (1869 - 1948)

Rechtsanwalt

Tätigkeitsprofil

Verkehrsrecht

  • Unfall & Schadensregulierung
  • Fahrzeugkauf & Leasing

    Mietrecht

    • Mietverträge – Prüfung, Gestaltung, Absicherung
    • Kündigung & Räumung
    • Mietmängel & Mietminderung

      Rechtsanwältin

      Vita

      • Gründerin Kanzlei Naumann
      • Tätigkeiten in Potsdamer Rechtsanwaltskanzleien für Verkehrsrecht, Mietrecht und Familienrecht
      • Zugelassene Rechtsanwältin
      • Zweites Staatsexamen (Volljuristin; Befähigung zum Richteramt)
      • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Oldenburg
      • Erstes Staatsexamen (Diplomjuristin)
      • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam

      Rechtsgebiete

      Ulrike Naumann – Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Mietrecht

      Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Verkehrs- und Mietrecht setze ich mich für die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein.

      Im Mittelpunkt steht eine lösungsorientierte, effiziente und transparente Beratung mit dem Ziel, rechtliche Konflikte klar zu strukturieren und wirksam zu lösen.

      Kosten

      Erstberatung

      In der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen. Dabei werden die wesentlichen Fragen geklärt, Handlungsoptionen aufgezeigt und das weitere Vorgehen abgestimmt.

      Ziel ist es, eine klare Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen – sachlich, nachvollziehbar und lösungsorientiert.

      Vergütung & Mandatierung

      Im Anschluss an die Erstberatung wird gemeinsam entschieden, ob und in welchem Umfang eine Mandatierung erfolgen soll.
      Bereits zu Beginn werden sämtliche Kostenfragen transparent geklärt: Die Vergütung richtet sich – je nach Art und Umfang der Tätigkeit – entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage eines vereinbarten Stundenhonorars.

      Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird geprüft, ob Deckungsschutz gewährt wird und ob dieser die im konkreten Fall entstehenden Kosten vollständig oder teilweise abdeckt.

      So ist bereits vor Beginn des Mandats sichergestellt, dass die finanziellen Rahmenbedingungen eindeutig und nachvollziehbar sind.

      Kontakt & Terminvereinbarung

      Nutzen Sie die Möglichkeit einer Erstberatung, um Ihr Anliegen zu besprechen. Gemeinsam finden wir eine Lösung und klären das weitere Vorgehen.